- Verhältnisverfahren
- 1. Verteilung nach Köpfen: Das zur Verteilung anstehende Kontingent wird durch die Zahl der Antragsteller geteilt. Jeder Antragsteller erhält somit einen gleichen Anteil.- 2. Verteilung im Verhältnis zur beantragten Menge: Berechnung der individuellen Quote nachwobei: GK = Gesamtkontingent, Eb = beantragte Einzelmenge, Eg = beantragte Gesamtmenge. Dies Verfahren wird häufig bei Handelsgeschäften mit Staatshandelsländern angewandt.- Vgl. auch ⇡ Verteilungsverfahren.
Lexikon der Economics. 2013.